VERWALTUNG VON
WOHNIMMOBILIEN
Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften nach den Maßgaben des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – (WEMoG)
- Erstellung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen
- Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
- Instandhaltung / Instandsetzung Gemeinschaftseigentum
